Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NRW
Über folgenden Link können Sie direkt auf die Homepage der Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung im Lande Nordrhein-Westfalen gelangen:
Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NRW
Anschlussheilbehandlung
Anschlussheilbehandlung (AHB) allgemein
Jedem gesetzlich Kranken- und Rentenversicherten, der an Krebs erkrankt ist, steht eine Anschlussheilbehandlung (im Folgenden als AHB bezeichnet) durch die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung im Bundesland Nordrhein-Westfalen (im Folgenden als ARGE NRW bezeichnet) zu.
Alle Rehabilitationsmaßnahmen nach einer Krebserkrankung verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz.
Die ARGE NRW hat für die unterschiedlichen Krebserkrankungen verschiedene Kliniken.
Der behandelnde Arzt erstellt den Befundbericht unter Einbeziehung des Patienten und ggf. in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst des Krankenhauses, wählt eine geeignete Klinik aus und vereinbart einen Aufnahmetermin.
Die ARGE NRW hat dazu ein Heft herausgegeben, welches jedem Patienten auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
Neben den gesetzlichen Voraussetzungen gilt für eine AHB durch die ARGE NRW, dass der Patient auf Stationsebene selbstständig ist.
Falls der Patient nicht allein reisefähig ist, sollte der Kostenträger über die Wahl der Klinik entscheiden. Sie sollte möglichst in Wohnortnähe des Patienten liegen.
Antritt der AHB
-
Nach Operationen oder Chemotherapie maximal 14 Tage nach Entlassung
-
Nach einer Bestrahlung im Körperbereich liegt die Frist bei vier Wochen
-
Nach der Bestrahlung im Kopfbereich kann der Patient bis zu 10 Wochen nach der Bestrahlung die AHB antreten
Dauer der AHB
Die Dauer einer AHB beträgt in der Regel drei Wochen, kann aber je nach Gesundheitszustand des Patienten um eine Woche oder mehr verlängert werden.
